Damit Ihre ärztliche Verordnung auch gültig ist, um den administrativen Aufwand gering zu halten und um Missverständnisse zu vermeiden, hier einige Hinweise zu Ihrem Rezept:
Der Behandlungsbeginn muss nach Ausstellungsdatum der Verordnung innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Aufgrund des Vorlaufes bitten wir daher um rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung. Um die Vorgaben Ihrer Verordnung erfüllen zu können, vereinbaren wir in der Regel sofort alle Termine. Sollte uns das aufgrund der Terminsituation nicht möglich sein, können wir Ihnen das umgehend mitteilen, so dass Sie sich ggf. rechtzeitig an eine andere Praxis wenden können.
Sollte Ihre Verordnung außerhalb des gesetzlichen Regelfalles liegen, muss bei bestimmten Krankenkassen für die Verordnung eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erfolgen. Diese Genehmigung erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse und Sie können telefonisch (gerne auch über uns) klären, ob Ihre Krankenkasse auf die Genehmigung verzichtet oder aber in welcher Form Sie eine Genehmigung für Ihre Verordnung erhalten.
Sofern Sie über ein kassenärztliches Rezept in unserer Praxis behandelt werden möchten, melden Sie sich bitte zur Terminabsprache erst bei uns, wenn Ihnen das Rezept auch vorliegt.